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Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan

Wie berichtet hat der Stadtrat einen Bebauungsplan zur Bebauung des Sportplatzes und die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Zu beiden Verfahren findet in der Zeit vom 30.10.17 bis zum 30.11.17 die vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) statt.

Während dieser Zeit können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Kolpingstadt Kerpen entscheidet. Anregungen können auch in dem o.g. Zeitraum per Email an folgende Adresse geschickt werden: bauleitplanung@stadt-kerpen.de.

In der Veröffentlichung heißt es: „Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 ist eine Erweiterung der im Bebauungsplan BL 270 festgesetzten Bauflächen zwischen Buschweg und der bestehenden Grundschule.

Es sollen zusätzlich Teilbereiche der heute schon erschlossenen Flächen „Im Bungert” und “Giffelsberger Weg“ einer Wohnbebauung zugeführt werden, um somit den südöstlichen Ortsrand zu arrondieren.“

„Da der Spielbetrieb der Blatzheimer Sportvereine künftig auf dem neu errichteten Sportplatz in „Manheim-Neu“ stattfinden wird, soll die derzeit planungsrechtlich dargestellte „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz“ entlang des Giffelsberger Weges aufgegeben und in eine Grünfläche mit der Widmung Parkanlage entwickelt werden.

Ersatzweise soll auf der gegenüberliegenden Fläche in Verlängerung des Buschweges ein Bolzplatz ausgewiesen werden, der das Fußballspielen von Kindern und Jugendlichen aus Blatzheim sichern und fördern soll.“

Veröffentlichung zum Bebauungsplan als PDF-Dokument

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