Hundezählung – Hinweis auf Anleinpflicht
Wie in vielen anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen findet auch in der Kolpingstadt Kerpen aktuell wieder eine flächendeckende Hundezählung statt. Bis Ende Januar 2024 wird die Zählung durch eine externe Firma, die mit dieser Aufgabe beauftragt wurde, durchgeführt. Die Mitarbeitenden dieser Firma werden die Haushalte aufsuchen und bei den Bürgerinnen und Bürgern eine Befragung durchführen. Es wird um Angabe gebeten, ob und seit wann wie viele Hunde gehalten werden.
Alle Mitarbeitenden der Firma sind mit einem von der Kolpingstadt Kerpen ausgestellten Lichtbildausweis ausgestattet.
