Hinweise zum „Betretungsverbot“ von KiTas
Wie mittlerweile bekannt sein sollte, gilt in ganz NRW ein Betretungsverbot für viele Einrichtungen. Betroffen sind auch die Kindertageseinrichtungen.
Die Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen ist hiervon ausgenommen. Welche Berufsgruppen zu den Schlüsselpersonen zählen, ist in der beigefügten Information den Landes NRW geregelt.