Die Erhöhung der Einwohnerzahl und ein Urteil des Verfassungsgerichts haben gravierende Auswirkungen auf die Einteilung der Wahlkreise für die nächste Kommunalwahl. Die Größe eines Wahlkreises darf nun nur noch um 15% von der Durchschnittsgröße aller Wahlkreise abweichen. Bislang waren 25% erlaubt.
Bei einer Abweichung von 25% wäre die Größe von Blatzheim nur um 26 Einwohner überschritten, so dass ursprünglich beschlossen wurde, Geilrath dem Wahlkreis Manheim zuzuschlagen.
Doch mit dem neuen Urteil und der Grenze von 15% reicht das nicht mehr. Daher wurde jetzt beschlossen, dass Bergerhausen gemeinsam mit Manheim und einem Teil von Buir einen Wahlkreis bildet. Der Wahlkreis 6 umfasst dann Blatzheim, Niederbolheim, Geilrath, Dorsfeld und die anderen Gehöfte. Es bleibt aber dabei, dass auch Bergerhausen weiter vom Ortsvorsteher von Blatzheim vertreten wird, d.h. um zu erreichen, dass der Blatzheimer CDU-Kandidat Ortsvorsteher wird, muss man in Bergerhausen, die CDU-Kandidatin aus Manheim wählen. ... Zur Artikelansicht mit Fotos und evtl. weiteren Dokumenten
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