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Hundezählung – Hinweis auf Anleinpflicht

Wie in vielen anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen findet auch in der Kolpingstadt Kerpen aktuell wieder eine flächendeckende Hundezählung statt. Bis Ende Januar 2024 wird die Zählung durch eine externe Firma, die mit dieser Aufgabe beauftragt wurde, durchgeführt. Die Mitarbeitenden dieser Firma werden die Haushalte aufsuchen und bei den Bürgerinnen und Bürgern eine Befragung durchführen. Es wird um Angabe gebeten, ob und seit wann wie viele Hunde gehalten werden.

Alle Mitarbeitenden der Firma sind mit einem von der Kolpingstadt Kerpen ausgestellten Lichtbildausweis ausgestattet.

Wer seinen Vierbeiner noch nicht angemeldet oder Fragen bezüglich der Hundesteuer oder der Bestandsaufnahme hat, kann sich an das Steueramt der Kolpingstadt Kerpen unter der Rufnummer: 02237/58-565 oder unter der Email-Adresse: steueramt@stadt-kerpen.de wenden.

Gleichzeitig weis die Stadt auch nochmals auf die Anleinpflicht hin. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind Hunde außerhalb des befriedeten Grundstücks immer anzuleinen. Alle Hunde sind außerhalb geschlossener Ortschaft auf Straßen und Wegen anzuleinen, wenn es zu Begegnungen mit Menschen kommt. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 100 € geahndet werden.

Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sind nach Landeshundegesetz für NRW immer an der Leine zu führen.

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