Flächennutzungsplan für neue Windräder
Im August 1996 begann die Firma Energiekontor nördlich von Blatzheim in der Nähe von Dorsfeld die Bauarbeiten für fünf Windräder. Es war der erste Windpark im Rhein-Erft-Kreis und in der Region. Die gesamte Anlage hat etwa 6,4 Millionen DM gekostet und wurde von 83 privaten Investoren finanziert, die sich mit Einlagen zwischen 5.000 DM und 200.000 DM beteiligt haben. Beschwerden über Lärm oder andere Belästigungen gab es nie.
Schon einige Jahre nach Inbetriebnahme der zweiflügeligen Anlagen erwiesen diese sich jedoch als störanfällig. Statt der prognostizierten 4,4 Millionen Kilowatt elektrischer Leistung pro Jahr lag die tatsächliche Erzeugung Ende 2002 bei lediglich 3 bis 3,6 Millionen Kilowatt. Auch an den Anlagenteilen selbst traten vermehrt Probleme auf, etwa an den Rotorblättern und den Steuerungsgeräten. So mussten wegen Bruchgefahr alle Rotorblätter nachträglich ausgetauscht werden. 2014 wurde die Anlage komplett abgebaut.
Weiter westlich wurden 2000 weitere zwei Windräder, jetzt aber anderer Anlagen (dreiflügelig) von Energiekontor in Betrieb genommen und laufen noch heute.
Für weitere größere Windanlagen nördlich dieses Windparks laufen nun die Planungen. Zwischen B477 und Bahnstrecke, östlich von Buir und westlich von Haus Forst sollen bis zu fünf große Windräder errichtet werden. Diese Fläche ist eine von drei Windvorrangzonen, die auf dem Gebiet der Stadt Kerpen ausgewiesen werden sollen. Die anderen Zonen sind im Marienfeld und auf der Berrenrather Börde bei Brüggen. In einem aufwendigen Verfahren wurde das gesamte Stadtgebiet untersucht, wo Windräder möglich sind. Restriktionen durch den Fliegerhorst Nörvenich oder Naturschutzgebiete haben zu diesen drei Windvorrangzonen geführt. Die Fläche ist so groß, dass Kerpen damit die Flächenvorgaben des Landes erfüllt.
Die Offenlage des Flächennutzungsplans ist vom 26.06.23 bis zum 04.08.2023. Jeder kann in dieser Zeit Anregungen oder Bedenken zu den Planungen an die Stadt senden, über die dann der Stadtrat entscheiden muss. Die gesamten Unterlagen kann man auf der Homepage der Stadt Kerpen einsehen.
Bekanntmachung der Offenlage mit weiteren Infos