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Ärger um Kanalerneuerung

Für Ärger sorgte bei Ortsvorsteher Klaus Ripp eine Vorlage der Verwaltung im Bauausschuss zur bereits durchgeführten Kanalerneuerung in der Kunibertusstraße und in der Straße „Im Bungert“.

„Der Bau- und Feuerschutzausschuss beschließt die Kanalisationsanlage Im Bungert und in der Kunibertusstraße entsprechend der beigefügten Planunterlage zu erneuern. … Beide Maßnahmen sind beitragspflichtig nach § 8 KAG.“

„Es ist schon äußerst merkwürdig, einen Beschluss zur Kanalerneuerung vorzulegen, wenn die Erneuerung bereits abgeschlossen ist“, so Ripp. „Bislang wurde in allen Gesprächen mitgeteilt, dass die Erneuerung des Kanals für die Erschließung des Neubaugebietes erforderlich ist und der neue Kanal nicht beitragspflichtig ist. Es ist mehr als unredlich jetzt im Nachhinein zu behaupten, der Kanal wäre marode gewesen und daher muss der Anteil zur Oberflächenentwässerung abgerechnet werden. Die Beweismittel wurden quasi vernichtet und die Anlieger können dies vor Ort nicht mehr überprüfen.“

Auf Antrag des Ortsvorstehers wurde der Beschluss einstimmig vertagt, um die Sachlage weiter zu klären.

2 thoughts on “Ärger um Kanalerneuerung

  • 25.04.2021 um 21:31
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    Das finde ich eine absolute Frechheit! Wir werden ja schon für die Straße belangt, und sollen jetzt auch noch den Kanal bezahlen. Dabei hat man bei den ausgebauten Rohren keine Beschädigungen gesehen!

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  • 26.04.2021 um 07:49
    Permalink

    Das kann ich sehr gut nachvollziehen. Im Nachhinein mit dieser Vorlage zu kommen, ist nicht akzeptabel. Hier sind noch einige Fragen zu klären.

    Antwort

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